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45 Jahre sind genug!
Langzeitversichertenregelung gesetzlich verankern und ins Dauerrecht
übernehmen!
Die Hackler-
zur Hackler-
und ab 2015 auf das gesetzliche Pensionsalter angehoben.
Die Langzeitversichertenregelung hat den Sinn, jene Menschen, die das Pensionssystem durch jahrzehntelange
Beiträge finanziert haben, einen früheren abschlagsfreien Pensionsantritt zu ermöglichen.
Das erfordert die Systemgerechtigkeit.
Für die Jüngeren, also die Jahrgänge ab 1954 muss ebenfalls eine Perspektive geschaffen werden.
Ein plötzliches Ende wäre nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern zutiefst ungerecht.
Es ist nämlich zu überdenken, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 45
bzw. 50 Arbeitsjahren im Alter von 60 bzw. 65 Jahren genauso viel bekommen würden wie jene,
die zu diesem Zeitpunkt 5 Jahre weniger an Beiträgen geleistet haben
-
Das österreichische Pensionssystem ist auch in Zukunft umlageorientiert nach dem Prinzip der Lebensstandardsicherung
zu gestalten. Dazu ist es notwendig, dass auf zukünftige Erwerbskarrieren stärker Bedacht zu nehmen ist.
Für jene, die jahrzehntelang das Pensionssystem mit Beiträgen finanziert haben, ist die Langzeitversichertenregelung
nicht nur zu verlängern, sondern ins Dauerrecht zu übernehmen.
Die Schwerarbeitspensionsregelung ist deutlich zu verbessern und endlich einer vernünftigen Lösung zuzuführen.
Auch die Altersteilzeit sowie die Invaliditäts-
Regelungen erhalten aber evaluiert werden.
Es ist eine Grundsatzfrage ob wir uns ein gutes und gerechtes Pensionssystem leisten wollen oder nicht.
Wenn eines der zehn reichsten Länder dieser Erde die Frage von Gesundheitsversorgung, Altersversorgung
und Bildung ausschließlich an wirtschaftlichen Eckpunkten und Parametern misst und festmacht,
bescheinigt das unserem politischen System kein gutes Zeugnis.
Volkswirtschaftlich gedacht steigt prinzipiell jedes Jahr unser BIP, die Wirtschaft wächst
(mit wenigen Ausnahmen) seit vielen Jahrzehnten.
Doch die Eckpfeiler unserer Gesellschaft sind jetzt nicht mehr leistbar?
Es ist eher eine Frage des politischen Willens als eine der wirtschaftlichen Parameter.
Und es ist eine Frage der Fürsorge und Verantwortung der Politik für die Menschen in diesem Staat.
Die FCG/GPA-
Die Verankerung der Möglichkeit des abschlagsfreien Pensionsantrittes mit 60 Lebensjahren
bei 45 Arbeitsjahren bei Männern bzw. 55 Lebensjahren bei 40 Arbeitsjahren bei Frauen
im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ohne zeitliche Einschränkung.
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