Abfertigung neu
Steuerreformgesetz 2005
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Abfertigung neu

Abfertigung neu - Regeln

Grundsätze

Gilt für alle neuen Arbeitsverhältnisse, nach dem 31.12.2002 neu beginnen und auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.

Vertragsbedienstete deren Dienstverhältnis ab 1.1.2003 beginnt

Erster Monat ist betragsfrei.

Beitragssatz ist gesetzlich geregelt. Er beträgt 1,53% des monatlichen Entgelts.

Beiträge während des Präsenz-, Ausbildungs-, Zivil- und Auslandszivildienstes sowie während des Bezuges von Wochen- und Krankengeld nach ASVG leistet der Arbeitgeber

Beiträge während Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld und der Familienhospizkarenz leistet der FLAF

Anspruch auf Auszahlung besteht nach 3 Einzahlungsjahren

Kein Auszahlungsanspruch besteht bei Selbstkündigung, berechtigter Entlassung und ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt

Höhe des Abfertigungsanspruches = Summe angesammeltes Kapital – Verwaltungskosten

Bei Tod des Arbeitnehmers haben obsorgeberechtigte Erben einen direkten Abfertigungsanspruch. Sind diese nicht vorhanden, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft

Besteht ein Anspruch auf Auszahlung ergeben sich für den Arbeitnehmer 6
Möglichkeiten:
1. Direkte Auszahlung
2. Weiterveranlagung in bisheriger MV-Kasse bis zur Pension
3. Übertragung in die (neue) MV-Kasse des neuen Arbeitgebers
4. Verwendung als Einmalprämie für Rentenversicherung
5. Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen
6. Überweisung an eine Pensionskasse

Bei Pensionierung kann der Arbeitnehmer wählen zwischen:
1. Auszahlung der Abfertigung (mit 6% Besteuerung)
2. Rentenversicherung (steuerfrei)
3. Veranlagung in Pensionsinvestmentfondsanteilen (steuerfrei)

Für den Übertritt vom alten ins neue System gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Höhe des zu übertragenen Betrages
2. Einfrieren der bisher erworbenen Anwartschaften und Übertritt ins neue System.
Für eingefrorene Ansprüche gilt weiterhin der Verlust bei Selbstkündigung.

Die Mitarbeitervorsorgekassen

Arbeitgeber leistet an die jeweilige Gebietskrankenkasse

Gebietskrankenkasse leitet an die ausgewählte Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse) weiter

Auswahl der MV-Kasse: bei Betrieben mit Betriebsrat in einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung, bei Betrieben ohne Betriebsrat haben Arbeitnehmer ein qualifiziertes Einspruchsrecht.
Erfolgt keine Einigung auf MV-Kasse, ist die kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung hinzuzuziehen. Erfolgt auch hier keine Einigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.

Für MV-Kassen besteht Kontrahierungszwang. D.h.: sie müssen Vertrag abschließen, dürfen dafür aber gerichtlich zugesprochene höhere Verwaltungskosten verlangen. MV-Kassen sind eigene Rechtsträger mit einem Mindestkapital von € 1,5 Mio. (ATS
20,6 Mio.)

Aufsichtsrat besteht aus 4 Kapitalvertretern und 2 Arbeitnehmervertretern

Veranlagungsvorschriften orientieren sich am Pensionskassengesetz, am Versicherungsaufsichtsgesetz und am Investmentfondsgesetz (max. 40% Aktienanteil etc.)

für Beiträge gilt 100 %i Kapitalgarantie und freiwillige Zinsgarantie. Deckung erfolgt durch eine Rücklage

Verwaltungskosten: Bandbreite gesetzlich determiniert





Die Steuer

Besteuerung: 6 % bei Auszahlung als Einmalzahlung, steuerfrei bei Auszahlung als Rente

Kapitalerträge: KEST-frei

Kassen-Einzahlungen: Versicherungssteuerfrei

Leistungen der Kasse: USt-frei

Voll als Betriebsausgabe wirksam: laufende Beitragszahlungen (bis 1,53%) und Übertrittszahlungen

Für Anteil der Übertrittszahlungen über Abfertigungs-Rückstellung gilt eine steuerliche Verteilung über 5 Jahre

Entfall der Wertpapierdeckung (über 5 Jahre verteilte Auflösung)

Steuerbegünstigte Eigenvorsorge auch für Unternehmer

Rückstellungsbildung in 2 Etappen auf nur mehr 45%

Steuerfreie Auflösung der Abfertigungsrückstellungen

Steuerliche Absetzbarkeit für gerichtliche und außergerichtliche Vergleichsummen bis Euro 7.500,--; 6% Steuersatz bleibt.






Links zu Abfertigungskassen

APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG
BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG
BONUS Mitarbeitervorsorgekasse
BUAK Mitarbeitervorsorgekasse
Niederösterreichische Vorsorgekasse AG
ÖVK Vorsorgekasse
VBV-Mitarbeitervorsorgekasse AG
Victoria Volksbanken Mitarbeitervorsorgekasse AG


Abfertigungsrechner

Gewerkschaft der Privatangestellten
Arbeiterkammer
ÖAAB


Links Abfertigung neu

Gewerkschaft der Privatangestellten
Arbeiterkammer Wien
ÖAAB Niederösterreich


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