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Abfertigung neu
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Abfertigung neu - Regeln
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Grundsätze
Gilt für alle neuen Arbeitsverhältnisse, nach dem 31.12.2002 neu beginnen und auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.
Vertragsbedienstete deren Dienstverhältnis ab 1.1.2003 beginnt
Erster Monat ist betragsfrei.
Beitragssatz ist gesetzlich geregelt. Er beträgt 1,53% des monatlichen Entgelts.
Beiträge während des Präsenz-, Ausbildungs-, Zivil- und Auslandszivildienstes sowie während des Bezuges von Wochen- und Krankengeld nach ASVG leistet der Arbeitgeber
Beiträge während Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld und der Familienhospizkarenz leistet der FLAF
Anspruch auf Auszahlung besteht nach 3 Einzahlungsjahren
Kein Auszahlungsanspruch besteht bei Selbstkündigung, berechtigter Entlassung und ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt
Höhe des Abfertigungsanspruches = Summe angesammeltes Kapital – Verwaltungskosten
Bei Tod des Arbeitnehmers haben obsorgeberechtigte Erben einen direkten Abfertigungsanspruch. Sind diese nicht vorhanden, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft
Besteht ein Anspruch auf Auszahlung ergeben sich für den Arbeitnehmer 6 Möglichkeiten: 1. Direkte Auszahlung 2. Weiterveranlagung in bisheriger MV-Kasse bis zur Pension 3. Übertragung in die (neue) MV-Kasse des neuen Arbeitgebers 4. Verwendung als Einmalprämie für Rentenversicherung 5. Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen 6. Überweisung an eine Pensionskasse
Bei Pensionierung kann der Arbeitnehmer wählen zwischen: 1. Auszahlung der Abfertigung (mit 6% Besteuerung) 2. Rentenversicherung (steuerfrei) 3. Veranlagung in Pensionsinvestmentfondsanteilen (steuerfrei)
Für den Übertritt vom alten ins neue System gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich Höhe des zu übertragenen Betrages 2. Einfrieren der bisher erworbenen Anwartschaften und Übertritt ins neue System. Für eingefrorene Ansprüche gilt weiterhin der Verlust bei Selbstkündigung.
Die Mitarbeitervorsorgekassen
Arbeitgeber leistet an die jeweilige Gebietskrankenkasse
Gebietskrankenkasse leitet an die ausgewählte Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse) weiter
Auswahl der MV-Kasse: bei Betrieben mit Betriebsrat in einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung, bei Betrieben ohne Betriebsrat haben Arbeitnehmer ein qualifiziertes Einspruchsrecht. Erfolgt keine Einigung auf MV-Kasse, ist die kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung hinzuzuziehen. Erfolgt auch hier keine Einigung ist die Schlichtungsstelle anzurufen.
Für MV-Kassen besteht Kontrahierungszwang. D.h.: sie müssen Vertrag abschließen, dürfen dafür aber gerichtlich zugesprochene höhere Verwaltungskosten verlangen. MV-Kassen sind eigene Rechtsträger mit einem Mindestkapital von € 1,5 Mio. (ATS 20,6 Mio.)
Aufsichtsrat besteht aus 4 Kapitalvertretern und 2 Arbeitnehmervertretern
Veranlagungsvorschriften orientieren sich am Pensionskassengesetz, am Versicherungsaufsichtsgesetz und am Investmentfondsgesetz (max. 40% Aktienanteil etc.)
für Beiträge gilt 100 %i Kapitalgarantie und freiwillige Zinsgarantie. Deckung erfolgt durch eine Rücklage
Verwaltungskosten: Bandbreite gesetzlich determiniert
Die Steuer
Besteuerung: 6 % bei Auszahlung als Einmalzahlung, steuerfrei bei Auszahlung als Rente
Kapitalerträge: KEST-frei
Kassen-Einzahlungen: Versicherungssteuerfrei
Leistungen der Kasse: USt-frei
Voll als Betriebsausgabe wirksam: laufende Beitragszahlungen (bis 1,53%) und Übertrittszahlungen
Für Anteil der Übertrittszahlungen über Abfertigungs-Rückstellung gilt eine steuerliche Verteilung über 5 Jahre
Entfall der Wertpapierdeckung (über 5 Jahre verteilte Auflösung)
Steuerbegünstigte Eigenvorsorge auch für Unternehmer
Rückstellungsbildung in 2 Etappen auf nur mehr 45%
Steuerfreie Auflösung der Abfertigungsrückstellungen
Steuerliche Absetzbarkeit für gerichtliche und außergerichtliche Vergleichsummen bis Euro 7.500,--; 6% Steuersatz bleibt.
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Links zu Abfertigungskassen
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APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG BONUS Mitarbeitervorsorgekasse BUAK Mitarbeitervorsorgekasse Niederösterreichische Vorsorgekasse AG ÖVK Vorsorgekasse VBV-Mitarbeitervorsorgekasse AG Victoria Volksbanken Mitarbeitervorsorgekasse AG
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Abfertigungsrechner
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Gewerkschaft der Privatangestellten Arbeiterkammer ÖAAB
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Links Abfertigung neu
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Gewerkschaft der Privatangestellten Arbeiterkammer Wien ÖAAB Niederösterreich
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